Teilnahmebedingungen Facebook-Gewinnspiel

Was man sucht – das lässt sich finden

Teilnahmeberechtigt ist jeder mit Wohnsitz in Deutschland, der das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Das Gewinnspiel beginnt am 18.07.2020 und endet am 14.08.2020 um 23:59 Uhr (MEZ).

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss man:

  • Fan der Seite „baby lock Deutschland“ auf Facebook sein
  • jeden Beitrag (insgesamt 8 Videos) dieses Gewinnspiels LIKEN
  • jeden Beitrag (insgesamt 8 Videos) dieses Gewinnspiels mit dem entsprechend gezeigten Buchstabe kommentieren
  • und das korrekte Lösungswort, das sich aus 8 Buchstaben zusammensetzt, in das Formular nebst persönlichen Angaben wie (Vorname, Nachname, PLZ und Wohnort, Straße und E-Mail) einpflegen.

Das Formular mit dem Platzhalter für das Lösungswort ist hier erreichbar:

https://www.babylock.de/gewinnspiel-was-man-sucht-das-laesst-sich-finden

Unter allen richtigen Lösungen, die alle o.g. Bedingungen erfüllen, wird per Zufall ein Gewinner ermittelt. Der Gewinner erhält eine baby lock Over- oder Coverlock oder Coverstich – Maschine.  

Der Gewinner wird per Direktnachricht oder per E-Mail informiert. Etwaiger Versand ist nur innerhalb Deutschlands möglich.

Die Consuendi GmbH (baby lock Deutschland) ist Veranstalter des Gewinnspiels. Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Der Gewinner muss baby lock Deutschland innerhalb von 14 Tagen auf die Gewinnbenachrichtigung antworten. Der Gewinn verfällt, wenn:

  •          der Gewinner innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gewinns keine gültige Versandadresse innerhalb Deutschlands nennt,
  •          der Gewinn nicht zugestellt werden kann.

Bitte beachte auch die weiteren Hinweise zu Gewinnspielen in unserer Datenschutzrichtlinie, abrufbar unter https://www.babylock.de/datenschutz

Baby lock behält sich vor, das Gewinnspiel zu ändern, anzupassen oder es zu beenden, wenn dies aufgrund von Umständen notwendig ist, die baby lock nicht zu verantworten hat. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Chemnitz, 8. Juli 2020